Covid-Zertifikat für Geimpfte
Sie erhalten auf Antrag ein Covid-Impfzertifikat, wenn Ihre Impfungen folgende Bedingung erfüllen:
- Der Impfstoff ist von der European Medicines Agency (EMA) zugelassen.
- Die Impfung muss vollständig sein. Das heisst, sie muss die Anzahl Impfdosen gemäss den Empfehlungen des BAG und der EMA umfassen.
Dies sind zurzeit die Impfstoffe der folgenden Hersteller:
- Pfizer/BioNTech
- Moderna
- Johnson & Johnson
- Astra-Zeneca
- Novavax
Vollständig geimpft bedeutet:
- Sie haben zwei Impfdosen erhalten
oder - Sie hatten eine Infektion mit dem Corona-Virus (bestätigt durch PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Antikörper-Test) und haben mindestens 4 Wochen danach eine Impfdosis erhalten.
Gültigkeitsdauer: 270 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis (ab 31. Januar 2022)
Das Covid-Zertifikat wird Ihnen nach vollständiger Impfung ausgestellt: auf Wunsch als PDF-Dokument elektronisch mittels Download-Code oder in Papierform mit einem QR-Code. Jede Impfstelle darf nur Zertifikate für diejenigen Personen ausstellen, welche sich bei ihr haben impfen lassen.
Personen, welche von Covid-19 genesen sind und 1x geimpft worden sind, müssen für das Zertifikat ein positives Testergebnis vorlegen.
Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen
COVID Certificate» oder ein mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibles Zertifikat? Dann müssen Sie kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen.
Um ein Covid-Zertifikat in der Schweiz zu erhalten, müssen Sie einen Schweizer Pass oder Wohnsitz in der Schweiz haben und mit einem der folgenden Impfstoffe vollständig geimpft sein:
- Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech)
- Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-19 vaccine (Moderna)
- Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ oder weitere Lizenzprodukte (AstraZeneca)
- COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
- Nuvaxovid® / NVX-CoV2373 (Novavax)
- SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell) (Sinopharm / BIBP)
- CoronaVac (Sinovac)
- COVAXIN®
Sie erhalten ebenfalls ein Covid-Zertifikat, wenn Sie im Ausland eine Impfdosis von AstraZeneca und danach eine zweite Impfdosis mit einem mRNA Impfstoff von Pfizer/BioNTech oder Moderna erhalten haben. Der Anspruch gilt auch, wenn die Impfung versehentlich oder z.B. im Ausland mit einem anderen in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoff als die 1. Impfdosis vervollständigt wurde.
Der Antrag muss über die nationale Anmeldestelle für Covid-Zertifikate gestellt werden: Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat. Ihr Antrag wird dort in einer sicheren Umgebung erfasst und an den zuständigen Kanton weitergeleitet. Wenn Sie keinen Wohnsitz im jeweiligen Kanton haben, werden CHF 30.- für die Bearbeitung des Antrags verrechnet.
Falls Sie noch kein Covid-Zertifikat erhalten haben oder Probleme haben, dieses zu bestellen, wenden Sie sich an: covid.zertifikat@pandemie-solothurn.ch
Unsere Mitarbeitenden bemühen sich, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere kantonale Hotline zur Verfügung: 032 627 74 11 (täglich 8.00 bis 18.00 Uhr).
Personen, die keinen Internetzugang und/oder Mobiltelefon haben:
Senden Sie uns einen Brief mit folgenden Angaben: Vorname, Name, Postadresse, Telefonnummer, Pass- oder ID-Kopie, Datum und eigenhändige Unterschrift an:
Kanton Solothurn
Gesundheitsamt
Fachstab Pandemie Covid-Zertifikate
Ambassadorenhof Riedholzplatz 3
4509 Solothurn
Beilagen, die Sie mit dem Brief mitschicken müssen:
- 2x Geimpfte: Kopie des Impf-Nachweises
- Covid-19 positiv Getestete mit 1x Impfung: Kopie Testergebnis und Impf-Nachweis
- Mit Booster-Impfung: Nachweise aus Punkt 1. und 2., oder die bereits ausgestellten Impf-Zertifikate, sowie der Impfnachweis der Booster- oder Auffrischimpfung.