Covid-Zertifikat für Genesene

Sie können ein Covid-Zertifikat erhalten, wenn Ihre Covid-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bestätigt wurde. Für einen positiven Antikörpertest oder Selbsttest erhalten Sie kein Covid-Zertifikat für eine durchgemachte Erkrankung.

Wurden Sie in der Schweiz mit einem PCR-Test positiv getestet?

Das Covid-Zertifikat wird in der Regel direkt vom Labor ausgestellt, in dem Ihr positives PCR-Testresultat festgestellt wurde.

Falls dies nicht der Fall ist, können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Die Zustellung erfolgt danach entweder elektronisch per E-Mail oder direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.

Wurden Sie im Ausland mit einem PCR-Test positiv getestet?

Dann können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Der Antrag wird dort in einer sicheren Umgebung erfasst und von der zuständigen kantonalen Behörde bearbeitet. Die Zustellung erfolgt danach entweder elektronisch per E-Mail, in Papierform oder direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.

Sie müssen dazu eine behördliche Bestätigung der Aufhebung der Isolation mit Name und Adresse dieser Stelle sowie den Nachweis des positiven PCR-Testresultats vorweisen. Der Nachweis des positiven PCR-Testresultats muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum
  • Datum und Uhrzeit der Probeentnahme (darf nicht mehr als 180 Tage zurückliegen)
  • Testzentrum oder Institution, wo der Test durchgeführt wurde
  • Art des Tests (es gelten nur PCR-Tests)

Zusätzlich müssen Sie belegen können, dass Sie Schweizer/in sind, ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder über einen Aufenthaltstitel verfügen.

In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags bis zu fünf Tage.

Wurden Sie in der Schweiz mit einem Antigen-Schnelltest positiv getestet?

Seit dem 2. Mai 2022 können Sie ein Zertifikat für eine Genesung nach einem positiven Antigen-Schnelltest beantragen. Sie erhalten auch rückwirkend ein Covid-Zertifikat, wenn Ihr Test nach dem 1. Oktober 2021 gemacht wurde. Die neu ausgestellten Covid-Zertifikate sind EU-kompatibel und werden somit auch ausserhalb der Schweiz anerkannt.  

Haben Sie nach dem 2. Mai 2022 ein positives Antigen-Schnelltestresultat erhalten?
Das Covid-Zertifikat wird Ihnen direkt von der Teststelle ausgestellt, durch die Ihr positives Antigen-Schnelltestresultat festgestellt wurde. Sie können das Covid-Zertifikat beispielsweise direkt in die «COVID Certificate»-App ausliefern lassen.
Falls dies nicht der Fall ist, können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat das Covid-Zertifikat beantragen. Die Zustellung erfolgt danach per Post. Dies kann einige Tage dauern.

Haben Sie vor dem 2. Mai 2022 ein positives Antigen-Schnelltestresultat erhalten, aber noch kein Covid-Zertifikat?
Kontaktieren Sie die Teststelle, wo Ihr positives Antigen-Schnelltestresultat festgestellt wurde, damit ein Covid-Zertifikat ausgestellt werden kann. Die Zustellung erfolgt beispielsweise direkt in Ihre «COVID Certificate»-App.
Falls die Teststelle kein Covid-Zertifikat ausstellen kann, können Sie online über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat ein Covid-Zertifikat beantragen. Die Zustellung erfolgt danach per Post. Dies kann einige Tage dauern.

Detailliertere Informationen zu Genesenen-Zertifikaten finden Sie auf den Seiten des BAG: Erhalt des Covid-Zertifikats (admin.ch)

Falls Sie Probleme haben, das Zertifikat zu beantragen

Wenden Sie sich an: covid.zertifikat@pandemie-solothurn.ch 
Unsere Mitarbeitenden bemühen sich, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere kantonale Hotline zur Verfügung: 032 627 74 11 (Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr).

Falls Sie keinen Internetzugang und / oder Mobiltelefon haben, senden Sie uns per Post folgende Angaben und Dokumente:

  • Vorname, Name
  • Postadresse
  • Telefonnummer
  • Datum
  • Eigenhändige Unterschrift
  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Kopie Laborergebnis des positiven PCR-Tests

Postadresse:
Kanton Solothurn
Gesundheitsamt
Pandemiebewältigung Covid-Zertifikate
Ambassadorenhof / Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

FAQ Fragen und Antworten Genesenen-Zertifikat

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. April 2022 entschieden, dass Covid-Zertifikate für Genesene künftig auch aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können. Durch neue Regelungen der EU werden solche Zertifikate international anerkannt.

Was ist neu?
Wer in der Schweiz nach dem 1. Oktober 2021 mit einem Antigen-Schnelltest positiv getestet wurde, kann sich mit diesem Test neu ein EU-kompatibles Covid-Zertifikat für Genesene ausstellen lassen. Die Teststellen können Ihnen das Covid-Zertifikat nach dem positiven Antigen-Schnelltestresultat direkt übergeben oder in Ihre «COVID Certificate»-App ausliefern. Stellen Sie für letztere Option der Teststelle vorgängig Ihren individuellen Transfercode aus der «COVID Certificate»-App zur Verfügung. Das Zertifikat ist nach Schweizer Gültigkeitsregeln 180 Tage gültig, was der von der EU festgelegten Gültigkeitsdauer für Covid-Zertifikate für Genesene entspricht. Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Antigen-Schnelltestresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage.

Wo kann ich mein Genesenen-Zertifikat nachträglich beantragen?
Ab dem 2. Mai 2022 können Sie sich auch mit einem Antigen-Schnelltest ein Zertifikat für Genesene ausstellen lassen. Kontaktieren Sie die Teststelle, die Ihren Antigen-Schnelltest durchgeführt hat, und fragen Sie nach, ob Ihnen eine berechtigte Person auf Basis der Primärdokumentation ein EU-kompatibles Covid-Zertifikat für Genesene ausstellen kann. Falls Ihnen die Teststelle kein Covid-Zertifikat ausstellt, können Sie über die Nationale Antragsstelle (Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat (admin.ch) ) ein Covid-Zertifikat beantragen. Die automatische Zustellung erfolgt per Post. Es kann einige Tage dauern, bis Sie das Covid-Zertifikat erhalten.

Mein Antigen-Schnelltest wurde im Ausland durchgeführt. Kann ich damit in der Schweiz ein Genesenen-Zertifikat beantragen?
Die Beantragung eines Covid-Zertifikats für Genesene auf der Basis eines im Ausland durchgeführten positiven Antigen-Schnelltests ist nicht möglich.

Ich wurde im Oktober positiv getestet, aber das Zertifikat ist nur 180 Tage gültig. Soll ich dennoch ein Genesenen-Zertifikat beantragen?
Momentan ist es so, dass die meisten Länder eine maximale Gültigkeit von 180 Tagen für Covid-Zertifikate für Genesene festlegen. Deshalb kann ein Covid-Zertifikat für Genesene, das auf einem im Oktober durchgeführten Antigen-Schnelltest basiert, aktuell in den meisten Ländern nicht verwendet werden.

Kann ich mit einem Genesenen-Zertifikat reisen?
Es gibt mittlerweile Länder, die auch Genesenen-Zertifikate für die Einreise akzeptieren. Dennoch muss vor jeder Reise abgeklärt werden, welche Einreisebestimmungen im Zielland gelten. Dabei ist auch auf die anerkannte Gültigkeitsdauer eines Zertifikates zu achten.

Ist das Zertifikat überall gültig?
Mit der beschlossenen Änderung wird die Schweizer Zertifikat an die EU-Regelung angepasst. Das Schweizer Covid-Zertifikat ist mit dem digitalen Covid-Zertifikat der EU (EU DCC) kompatibel und kann im gegenseitigen Reiseverkehr mit den am EU DCC-System teilnehmenden Staaten genutzt werden. Dennoch muss vor jeder Reise abgeklärt werden, welche Einreisebestimmungen im Zielland gelten.