Antworten auf die häufigsten Fragen

Untenstehend finden Sie Antworten auf diejenigen Fragen, welche uns aktuell am meisten gestellt werden. Falls Ihnen diese Antworten nicht weiterhelfen, erhalten Sie bei der Hotline Auskunft.

Schliessung Impfzentren

Wo kann ich mich nach der Schliessung der Impfzentren gegen Covid-19 impfen lassen?
Nach der Schliessung der Impfzentren können sich in bestimmten Apotheken und Hausarztpraxen impfen lassen. 

Bitte achten Sie darauf, ob die Apotheke Ihre Anmeldung telefonisch, online oder per Mail wünscht.

Die meisten Hausarztpraxen bieten ihren eigenen Patientinnen und Patienten die Covid-19-Impfung an. Fragen Sie bei Ihrer Hausarztpraxis nach. Bestimmte Hausarztpraxen bieten Covid-19-Impfungen auch Personen an, die nicht zu ihren Stammpatienten gehören. Bitte rufen Sie vorher an, um einen Termin zu vereinbaren.

Boosterimpfung (Auffrischimpfung)

Was ist eine Auffrischimpfung (Booster), und wozu dient sie?
Eine Auffrischimpfung ist eine zusätzliche Dosis eines Impfstoffs. Sie verlängert den Impfschutz oder stellt diesen wieder her.

Welchen Personen wird ein Booster empfohlen?
Das Bundesamt für Gesundheit BAG empfiehlt die Auffrischimpfung aktuell: 

  • Über 65-jährigen Personen und Risikopatienten.
  • Personen zwischen 16 und 64 Jahren, die besonders gefährdete Personen betreuen.
  • Alle anderen Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren können eine Auffrischimpfung machen, wenn sie das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs vermindern möchten.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird aktuell keine Auffrischimpfung empfohlen.

Ist eine Kreuzimpfung möglich?
Bei den mRNA-Impfstoffen von Pfizer (Comirnaty) und Moderna (Spikevax) ist es möglich, den Impfstoff für die folgende Impfung zu wechseln. Nach einer Impfung mit Pfizer können Sie sich eine nächste Impfung mit Moderna, oder umgekehrt, verabreichen lassen. Personen unter 30 Jahren empfehlen wir, die Grundimmunisierung mit Pfizer zu machen. Falls Moderna für diese Alterskategorie verwendet wurde, empfehlen wir für die nächste Impfung den Impfstoff von Pfizer.

Ich bin vor einem Monat an Corona erkrankt und nun genesen. Soll ich jetzt noch eine Boosterimpfung machen? Wenn ja, wann?
Warten Sie noch ab. Zwischen Erkrankung und Boosterimpfung muss mindestens ein Abstand von 4 Monaten liegen.

Wie viel Zeit muss zwischen dem 1. und dem 2. Booster liegen?
4 Monate nach der letzten Impfung können Sie eine weitere Auffrischimpfung machen.

Kostet der 2. Booster etwas?
Nein, der zweite Booster ist im Winter 2022/2023 noch für alle Personen kostenlos.

Für welche Boosterimpfung muss man eine Einverständniserklärung unterschreiben?

  • Auffrischimpfung (Booster) für 12- bis 18-Jährige.
  • Auffrischimpfung für Schwangere im 1. Trimenon, heisst vor der 14. Schwangerschaftswoche.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Boosterimpfung (Auffrischimpfung) oder Einverständniserklärung.

Impfen

«Warum kann man sich nicht mehr online für die Impfung anmelden?» 
Aufgrund der geringen Nachfrage nach Impfungen lohnt sich der Betrieb einer Buchungsplattform nicht mehr.
Sie können sich telefonisch anmelden (032 627 74 11) oder ohne Anmeldung in das Impfzenter gehen (Walk-In).
Achtung: Die Impfzentren schliessen demnächst. Das Impfzentrum Olten ist bereit geschlossen. Das Impfzentrum Selzach ist am 24. März zum letzten Mal geöffnet. Beachten Sie die Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten Impfzentrum Selzach

«Ich möchte mich mit dem Impfstoff Novavax impfen lassen.» 
Der Impfstoff von Novavax (Nuvaxovid) wird auf Wunsch nur noch im Impfzentrum Selzach angeboten. Die letzte Gelegenheit bietet sich am am 24. März. Danach schliesst auch dieses kantonale Impfzentrum: Öffnungszeiten Impfzentrum Selzach.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Impfstoffe.

«Ich bin genesen und einmal geimpft. Muss ich mich nun für eine Zweitimpfung anmelden oder für einen Booster?»
Wenn zwischen Ihrer Genesung und der Impfung mindestens 4 Wochen liegen, ist die Grundimmunisierung abgeschlossen. 4 Monate später können Sie eine Boosterimpfung machen. Die Reihenfolge spielt keine Rolle. Sie können zuerst erkrankt und genesen sein und danach geimpft, oder zuerst geimpft und danach genesen. Impfen

«Ich bin schwanger. Kann ich mich trotzdem impfen lassen?»
Wir empfehlen Ihnen die Impfung ab der 14. Schwangerschaftswoche. Sie brauchen dafür kein ärztliches Attest und müssen auch nicht mehr eine schriftliche Einwilligung abgeben. Schwangere Frauen

Für welche Impfungen muss man eine Einverständniserklärung unterschreiben?

  • Grundimmunisierung für Jugendliche von 12- bis 15 Jahren
  • Auffrischimpfung (Booster) für Jugendliche von 12- bis 18 Jahren
  • Schwangere Frauen im ersten Trimenon, heisst vor der 14. Schwangerschaftswoche.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Einverständniserklärung.

Testen

«Wer zahlt den Covid-19-Test?»

  • Seit Januar 2023 müssen die Patientinnen und Patienten - respektive die Krankenkassen - die Testkosten übernehmen.
  • Ein Covid-19-Test ist weiterhin für besonders gefährdete Personen mit Symptomen oder für schwerkranke Personen sinnvoll. Ärztlich angeordnete Tests übernimmt die Krankenkasse (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).
  • Alle anderen Personen können sich in einer Apotheke, einer Arztpraxis oder bei einem privaten Testanbieter testen lassen. Sie müssen die Testkosten jedoch selbst übernehmen – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.

«Mein Selbsttest ist positiv. Was empfehlen Sie mir?»

  • Sie können sich testen lassen: Teststandorte
  • Achtung: Die beiden Testzentren Solothurn und Olten wurden am 31. Dezember geschlossen.
  • Sie können sich in der Apotheke oder in einem privaten Testzenter testen lassen (Selbstzahler).
  • Nach einem positiven Test isolieren Sie sich wenn möglich von anderen Personen, vor allem von Personen im selben Haushalt.
  • Bleiben Sie nach einem positiven Test wenn möglich zu Hause, bis sie 2 Tage symptomfrei sind. 
  • Dies gilt übrigens auch für andere Infektionskrankheiten wie die saisonale Grippe.
  • Tragen Sie wenn möglich während 10 Tage nach dem positiven Test eine Hygienemaske, Gesundheitsfachpersonen eine FFP2-Maske.
  • Ihre Symptome sind stark oder Sie haben Probleme beim Atmen? Dann melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Hausarztpraxis. Nachts oder über das Wochenende gehen Sie direkt in das nächstgelegene Spital. Dort werden Sie medizinisch betreut.

«In unserem Haushalt ist eine Person positiv auf Covid-19 getestet worden und/oder hat Symptome. Was müssen wir machen?»

  • Ein präventiver Test ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
  • Achten Sie auf Symptome. Sobald Sie ebenfalls Symptome verspüren, halten Sie sich an die Hygienemassnahmen (Abstand, Maske, Händewaschen) oder lassen sich testen.

«Vor einem Monat bin ich positiv auf Corona getestet worden. Inzwischen bin ich wieder gesund. Jetzt ist meine Frau an Corona erkrankt. Soll ich jetzt auch wieder testen gehen?»
Nein. Sie sollten sich bis sechs Wochen nach Ihrer Genesung nicht testen lassen. 

«Können Sie mir mein Laborresultat zustellen?»
Das Laborresultat erhalten Sie von demjenigen Ort, an dem Sie sich testen liessen – zum Beispiel vom Testzentrum – oder direkt von einem Labor.  

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Testen.

Ich fühle mich krank

«Ich habe Symptome. Was empfehlen Sie mir?»
Sind Sie eine besonders gefährdete Person, eine Risikopatientin / Risikopatient oder über 65 Jahre alt? Ein Covid-19-Test ist weiterhin für besonders gefährdete Personen mit Symptomen oder für schwerkranke Personen sinnvoll. Ärztlich angeordnete Tests übernimmt die Krankenkasse (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Melden Sie sich bei Ihrer Hausarztpraxis . 

Alle anderen Personen können sich in einer Apotheke, einer Arztpraxis oder bei einem privaten Testanbieter testen lassen. Sie müssen die Testkosten jedoch selbst übernehmen – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.

«Ich bin positiv getestet worden. Was empfehlen Sie mir?»

  • Nach einem positiven Test isolieren Sie sich wenn möglich von anderen Personen, vor allem von Personen im selben Haushalt.
  • Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, bis sie 2 Tage symptomfrei sind.
  • Dies gilt übrigens auch für andere Infektionskrankheiten wie zum Beispiel die saisonale Grippe.
  • Tragen Sie wenn möglich während 10 Tage nach dem positiven Test eine Hygienemaske, Gesundheitsfachpersonen eine FFP2-Maske.
  • Ihre Symptome sind stark oder Sie haben Probleme beim Atmen? Dann melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Hausarztpraxis. Nachts oder über das Wochenende gehen Sie direkt in das nächstgelegene Spital. Dort werden Sie medizinisch betreut.

Heime und Institutionen

«Gibt es in Alters- und Pflegeheimen sowie anderen Institutionen noch Schutzmassnahmen?»

Aufgrund der epidemiologischen Lage empfiehlt der Kantonsärztliche Dienst den Gesundheitseinrichtungen das Tragen der Maske für Gesundheits- und Betreuungspersonal sowie Besuchende. Für Mitarbeitende und Besuchende, insbesondere bei Kontakt mit besonders gefährdeten Personen, ist das Tragen von Masken dringlich empfohlen. Die Gesundheitseinrichtungen (Spitäler, Kliniken, Arztpraxen, Heime etc.) können eigenständig eine Maskentragpflicht anordnen.

Bewohnenden, welche Symptome zeigen, soll das Tragen einer Maske in Gesellschaft angeboten werden.
Mitarbeitende und Besuchende, welche Symptome zeigen, müssen eine Maske (vorzugsweise FFP2 Maske) tragen.

Covid-Zertifikat

«Ich wurde mittels PCR-Test positiv auf Covid-19 getestet und habe noch kein Genesenen-Zertifikat erhalten.»
Das Genesenen-Zertifikat muss bei der «Nationalen Antragsstelle Covid-Zertifikat» beantragt werden. Die automatische Zustellung erfolgt per Post. Es kann einige Tage dauern, bis Sie das Covid-Zertifikat erhalten.

Mein Antigen-Schnelltest wurde im Ausland durchgeführt. Kann ich damit in der Schweiz ein Genesenen-Zertifikat beantragen?
Die Beantragung eines Covid-Zertifikats für Genesene auf der Basis eines im Ausland durchgeführten positiven Antigen-Schnelltests ist NICHT möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Covid-Zertifikat.

Reisen

Kann ich mit einem Genesenen-Zertifikat reisen?
Es gibt mittlerweile Länder, die auch Genesenen-Zertifikate für die Einreise akzeptieren. Dennoch muss vor jeder Reise abgeklärt werden, welche Einreisebestimmungen im Zielland gelten. Dabei ist auch auf die anerkannte Gültigkeitsdauer eines Zertifikates zu achten. Die EU hat die Einreisebeschränkungen für die Länder im ganzen Schengen-Raum aufgehoben.

Ist das Genesenen-Zertifikat überall gültig?
Das Schweizer Covid-Zertifikat ist mit dem digitalen Covid-Zertifikat der EU (EU DCC) kompatibel und kann im gegenseitigen Reiseverkehr mit den am EU DCC-System teilnehmenden Staaten genutzt werden. Dennoch muss vor jeder Reise abgeklärt werden, welche Einreisebestimmungen im Zielland gelten. Viele Länder ausserhalb Europas akzeptieren die elektronischen Zertifikate oder die schweizerische Zertifikats-App nicht. Nehmen Sie deshalb das Covid-Zertifikat zur Sicherheit auch ausgedruckt auf Papier mit. Klären Sie ausserdem ab, ob das Reiseland allenfalls den internationalen Impfausweis (gelb) für die Einreise verlangt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Reisen.

Arbeiten

«Ich wurde positiv auf Covid-19 getestet. Brauche ich jetzt ein Arztzeugnis für den Arbeitgeber?»
Fragen Sie den Arbeitgeber, ab wann er ein Arztzeugnis benötigt. So werden überflüssige Hausarztbesuche vermieden.
Wenn der Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangt, vereinbaren Sie bei der Hausarztpraxis einen Termin, damit diese ein Arztzeugnis ausstellen kann.

«Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ist positiv getestet worden oder hat Symptome. Darf die Person zur Arbeit kommen?»
Mitarbeitende, welche positiv getestet wurden, Symptome haben oder Kontakt zu solchen Personen hatte, dürfen zur Arbeit erscheinen. Empfehlung: Wenn möglich im Homeoffice arbeiten oder am Arbeitsplatz die Hygienemassnahmen beachten (Abstand, Maske, Händewaschen). Dies gilt übrigens auch für andere Infektionskrankheiten wie die saisonale Grippe.

Schule, Kindergarten, KITA

«Mein Kind ist positiv auf Covid-19 getestet. Muss es weiterhin zur Schule?»
Kranke Kinder bleiben am besten zu Hause, ein fiebriges Kind besucht die Schule erst wieder, wenn es 48 Stunden fieberfrei ist. Dies gilt sowohl für Corona wie auch für andere respiratorische Infektionen wie die saisonale Grippe oder den RS-Virus.

«Gibt es noch repetitive Tests in Schulen?»
Nein, Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr auf Covid-19 getestet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Massentests.