Coronavirus (Covid-19)

Covid-19 ist eine Infektionskrankheit, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird. Dieses gehört zur Virusfamilie der Coronaviren, die bei Menschen unterschiedlich schwere Erkältungskrankheiten verursachen können. Eine Impfung gegen Covid-19 ist verfügbar.

Übertragung

  • Atmet, spricht, niest oder hustet die infizierte Person, können virenhaltige Tröpfchen direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen anderer Menschen in unmittelbarer Nähe gelangen (weniger als 1,5 m).
  • Eine Übertragung durch winzige Partikel in der Luft, sogenannter Aerosole, ist über kurze und weitere Distanzen möglich. Dies ist vor allem in geschlossenen Räumen ohne ausreichende Belüftung der Fall.
  • Die indirekte Übertragung über Hände oder Oberflächen dürfte beim Coronavirus von untergeordneter Bedeutung sein. Dennoch ist eine gute Handhygiene eine einfache Schutzmassnahme.

Symptome und Krankheitsverlauf

Die Krankheitssymptome können unterschiedlich stark ausgeprägt sein und je nach Virusvariante variieren. Manche Menschen haben keine Symptome oder merken kaum, dass sie krank sind. Andere erkranken schwer und benötigen eine Behandlung im Spital. Gewisse Menschen sind besonders gefährdet für eine schwere Covid-19-Erkrankung. Weitere Informationen zu Covid-19 erhalten sie beim BAG.

Post-Covid-19-Erkrankung (Long Covid)

Nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus kann eine Post-Covid-19 Erkrankung auftreten. Die gesundheitlichen Beschwerden können seit der Covid-19-Erkrankung bestehen oder erst nach der Genesung auftreten und sich über die Zeit verändern. Weitere Informationen zur Post-Covid-19-Erkrankung erhalten Sie beim BAG oder beim Long Covid Network Altea.

Testen

Die Kosten für COVID-19-Tests gehen seit dem 1. Januar 2023 zulasten der getesteten Person. Die Ausnahme bilden ärztlich verordnete Tests bei besonders gefährdeten Personen, die für eine antivirale Therapie in Frage kommen. Solche Tests werden weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt, abzüglich einer allfälligen Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).

Wer sich testen lassen möchte, kann dies auf eigene Kosten weiterhin tun. Einzelne Arztpraxen und Apotheken bieten Tests an. Ausserdem können auch Selbsttests angewendet werden. Diese sind in Apotheken, Drogerien sowie im Detailhandel erhältlich.

Impfung

Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) wird Covid-19-Impfung im Herbst/Winter für besonders gefährdete Personen empfohlen. Schwangere können nach individueller Abklärung eine Impfung erhalten. Gemäss BAG liegt der ideale Zeitpunkt für die Covid-19-Impfung zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember.

Weitere Informationen finden Sie auf der  Website des BAG.

Wie verhalte ich mich bei Erkältungs- oder akuten Atemwegssymptomen oder grippalem Infekt?

  • Bleiben Sie möglichst zu Hause oder tragen sie eine Hygienemaske, bis Sie 48 Stunden keine Symptome mehr haben.
  • Gesundheitsfachpersonen empfehlen wir während der symptomatischen Zeit das Tragen einer FFP2-Maske.

Covid-Zertifikat

Der Betrieb des Schweizer Covid-Zertifikat-Systems zur Ausstellung und Prüfung von Covid-Zertifikaten wurde am 1. September 2023 eingestellt:

  • Seither können keine Covid-Zertifikate für eine Impfung, eine Genesung oder einen Test mehr ausgestellt werden. Auch bereits ausgestellte Zertifikate können nicht ersetzt bzw. erneut ausgestellt werden (z. B. aufgrund eines Verlusts des Zertifikats).
  • Die Schweizer App «COVID Certificate» wird nicht mehr weiterentwickelt. Bereits vorhandene Zertifikate in der «COVID Certificate»-App sind nur lokal gespeichert. Sie können deshalb in eingeschränkter Form auch nach Einstellung des Zertifikatsystems angezeigt werden. Mehr zur Anzeige in der App lesen Sie unter «Was passiert mit der «COVID Certificate»-App». Alle anderen Funktionen der App sind nicht mehr verfügbar.
  • Bereits ausgestellte Covid-Zertifikate können bei Bedarf weiterhin für den Reiseverkehr benutzt werden, solange sie den Einreiseregeln des Ziellandes entsprechen und ihr QR-Code technisch noch nicht abgelaufen ist. Der QR-Code jedes Covid-Zertifikats ist technisch zwei Jahre gültig.

Weitere Informationen finden Sie bei den häufig gestellten Fragen (FAQ) des Bundesamts für Gesundheit.

Abrechnung der Impftätigkeit von Arztpraxen und Apotheken

Die wichtigsten Informationen für Apotheken und Arztpraxen mit Covid-19-Impftätigkeit im Kanton Solothurn finden Sie im Merkblatt «Covid-19-Impfung in Apotheken ab Januar 2024» unter «Dokumente». Letzter Termin für die Einreichung der Sammelabrechnungen für das erste Quartal 2024 ist der Freitag, 5. April 2024.