Eltern
Der Bundesrat hat die besondere Lage auf den 31. März 2022 sowie die COVID-19-Verordnung aufgehoben. Seit dem 1. April 2022 gilt die normale Lage.
Der Kanton Solothurn appelliert an die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner mit «schützen bleibt wichtig». Die Bevölkerung wird mittels Kampagne aufgerufen, vorsichtig zu bleiben.
Symptomfreie Kinder werden grundsätzlich nicht mehr getestet. Sollte eine Infektion im Rahmen einer Untersuchung festgestellt werden, entscheidet die behandelnde Ärztin über die Massnahmen. Das heisst, eine COVID-Erkrankung wird analog anderer saisonaler Krankheiten behandelt. Kranke Kinder bleiben zu Hause, ein fiebriges Kind besucht die Schule erst wieder, wenn es 48 Stunden fieberfrei ist.