Lebensmittelsicherheit

Lebensmittelsicherheit

Wer Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, abgibt, einführt oder ausführt, muss im Rahmen seiner Tätigkeit dafür sorgen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Vorgaben des Bundes hinsichtlich COVID-19 ergänzen die bisherigen lebensmittelrechtlichen Anforderungen.

Über aktuell geltende Einschränkungen für öffentliche und private Veranstaltungen informiert das Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Informationsmaterial (Plakate / Faktenblätter) können Sie unter https://bag-coronavirus.ch/ im Download-Bereich herunterladen oder in gedruckter Form bestellen.

Wasserversorger

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) hat die wichtigsten Punkte zum Coronavirus im Zusammenhang mit Trinkwasser zusammengefasst.

Die Zusammenstellung Corona-Virus Covid-19 und die Wasserversorgung (auf der Plattform Aqua & Gas) wurde aufgrund der derzeit verfügbaren Informationen erarbeitet und wird bei Vorliegen von neuen Erkenntnissen fortlaufend aktualisiert.

Bis heute gibt es keine Hinweise, dass COVID-19 über Trinkwasser weitergegeben werden kann. Es gelten die allgemeinen Hygienemassnahmen, wie immer.

Für Fragen zu dieser Thematik wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit, BAG: +41 58 463 00 00 (24 Stunden täglich).

Wiederinbetriebnahme von Trinkwassersystemen in öffentlichen Anlagen

Trinkwasserinstallationen von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen müssen vor Inbetriebnahme gründlich durchgespült werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weist in der am 23. April 2020 veröffentlichten Medienmitteilung auf die wichtigsten Punkte hin.

Dazu hat der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) eine Fachinformation erstellt.